Aktienbasierte Mitarbeiterbeteiligung in Österreich
Wie gut kommt die neue staatliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Emittenten an?
Die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich hat in den letzten Jahren an Bedeutung und Interesse gewonnen – sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik. Die Beweggründe für ihre Einführung sind mannigfaltig: Sie bietet Unternehmen und Mitarbeitern weitreichende Vorteile und ist vor allem geeignet, breiten Schichten der Bevölkerung die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen zu eröffnen sowie einen wesentlichen Beitrag zur privaten Vermögensbildung zu leisten.
Mit den sogenannten Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen geht Österreich nun einen in Europa besonderen Weg, Mitarbeiter nachhaltig und langfristig am Unternehmen und dessen Erfolg in Form von Aktien zu beteiligen. Zum 1. Januar 2018 wurde in Österreich die staatliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung weiter deutlich ausgebaut. Neu eingeführt wurden dabei die besagten Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen. Dadurch soll eine verbilligte bzw. unentgeltliche Weitergabe von Aktien an Arbeitnehmer und deren Angehörige in Österreich gefördert werden. Das Gesetz verfolgt das Ziel der Bildung bzw. Stärkung eines inländischen Kern- bzw. Ankeraktionärs. Dadurch soll in erster Linie der Industriestandort Österreich gestärkt und eine langfristige Sicherung der dortigen Arbeitsplätze erreicht werden.
Gemeinsame Umfrage unter ATX- und Prime-Standard-Unternehmen
Vor diesem Hintergrund und anlässlich der CIRA-Jahreskonferenz 2018 haben der Cercle Investor Relations Austria (C.I.R.A.), Global Shares und max. Equity Marketing eine Umfrage zu diesem spannenden Thema unter den führenden börsennotierten Unternehmen in Österreich initiiert. Ziel dieser Umfrage war es, einen aktuellen Überblick über bereits existierende aktienbasierte Vergütungsprogramme von Mitarbeitern und Führungskräften zu erhalten. Darüber sollte veranschaulicht werden, inwieweit das kürzlich in Kraft getretene Gesetz in den Unternehmen bereits bekannt ist und ob dies, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, dazu führt, dass die Unternehmen kurz- bzw. mittelfristig über die Einführung aktienbasierter Beteiligungsprogramme für ihre Mitarbeiter nachdenken.
Die Ergebnisse der Umfrage
Von den 37 im ATX und Prime Standard an der Wiener Börse gelisteten Unternehmen haben erfreulicherweise 25 Unternehmen an der Umfrage teilgenommen.
Davon haben 17 Unternehmen die Frage „Wussten Sie, dass seit dem 1. Januar in Österreich die Möglichkeit besteht, über eine Stiftungslösung der sogenannten Mitarbeiterbeteiligungsstiftung, die Mitarbeiter und deren Angehörige statt mit maximal 3.000 bis zu 4.500 EUR pro Jahr sozialversicherungs- und steuerfrei in Form von Aktien am Unternehmen zu beteiligen?“ mit einem Ja beantwortet. Nur sieben Unter- nehmen haben dies verneint.
Bei acht Unternehmen, die an der Umfrage teilgenommen haben, existieren bereits heute aktienbasierte Vergütungsprogramme, wobei es sich dabei nach Auswertung der Ergebnisse nur bei der Hälfte dieser Unternehmen um klassische Mitarbeiterbeteiligungs-/Belegschaftsaktienprogramme für alle Mitarbeiter bzw. alle Mitarbeitergruppen handelt. Sprich: Die übrigen vier Unternehmen setzen dieses Instrument im Bereich der Führungskräfte und/oder Vorstandsvergütung ein.
Woher stammen die Aktien für die oben genannten, klassischen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme? Ein Unternehmen nutzt dafür das Instrument der Kapitalmaßnahme; drei der Unternehmen kaufen die notwendigen Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufs über den Markt zurück.
Vor dem Hintergrund des politischen Ziels des neuen Gesetzes (Bildung bzw. Stärkung eines inländischen Kern- und Ankeraktionärs) wollten wir daher wissen, welches die Beweggründe bei den Unter- nehmen für die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms waren. Hier wurden neben der Forderung der Identifikation der Mitarbeiter mit dem eigenen Unternehmen auch die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber sowie die Bildung eines stabilen Kernaktionärs als zugrunde liegende Motive genannt.
Für die Einführung der Programme griffen die oben genannten Unternehmen hauptsächlich auf externen Sachverstand in den Bereichen Steuer- und Rechtsberatung, Kommunikation sowie IT- und Datenverarbeitung und unterstützende Services für die Teilnehmer zurück.
Da bei aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen eine zielgruppengerechte Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg bzw. für erfolgreiche Teilnahmequoten der Mitarbeiter ist, haben wir auch untersucht, wie die Unternehmen über das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm informieren bzw. das Programm intern beworben haben.
Neben dem Hauptkommunikationskanal des Intranets wurden auch der klassische Aushang am Schwarzen Brett, Mitarbeiterzeitungen, Brief- und E-Mail-Kommunikation sowie Mitarbeiterversammlungen als weitere Kommunikationskanäle genannt bzw. genutzt.
Die Einführung und die laufende Administration ihrer aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramme vertrauten die vier Unternehmen zu gleichen Teilen darauf spezialisierten Dienstleistern und der unternehmensinternen Verwaltung an.
Fazit
Der österreichische Gesetzgeber hat mit der im europäischen Vergleich großzügigen steuer- und sozialversicherungsfreien Forderung der aktienbasierten Mitarbeiterbeteiligung ein Zeichen gesetzt und den gesetzlichen Rahmen für die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten am wirtschaftlichen Erfolg der börsennotierten Unternehmen in Österreich geschaffen.
Ist Österreich damit bald ein Volk von Teilhabern und Mitunternehmern? Eine schöne Vorstellung. Dies zu erreichen liegt auf Basis der Umfrageergebnisse jedoch nun zu einem guten Teil in Händen der börsennotierten Unternehmen: Diese müssen es ihren Beschäftigten dann tatsächlich auch anbieten.
Erfreulich ist, dass in der Umfrage fünf der 25 Unternehmen die Frage „Ist die kürzlich erhöhte staatliche Förderung Anreiz für ihr Unternehmen, ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm einzuführen?“ mit einem Ja beantwortet haben. Wir dürfen gespannt sein.